Was die Tragfähigkeitsbescheinigung ist
Wer den Gründungszuschuss beantragt, muss der Agentur für Arbeit nachweisen, dass das Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist. Diesen Nachweis erbringt eine fachkundige Stelle in Form einer schriftlichen Stellungnahme – umgangssprachlich Tragfähigkeitsbescheinigung.
Fachkundige Stellen sind unter anderem Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände, Steuerberater, Kreditinstitute und fachkundige Personen mit entsprechender Zulassung. Ich bin eine solche zugelassene Stelle und kann die Bescheinigung selbst ausstellen.
Was geprüft wird
Die Stellungnahme ist kein Formular, das man ankreuzt. Geprüft wird, ob dein Vorhaben realistisch trägt:
- Geschäftsidee und Markt. Gibt es Nachfrage, und wie grenzt du dich vom Wettbewerb ab?
- Persönliche und fachliche Eignung. Qualifikation, Erfahrung, Nachweise für erlaubnispflichtige Tätigkeiten.
- Kapitalbedarf und Finanzierung. Was kostet der Start, und ist die Finanzierung gesichert?
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau. Trägt das Vorhaben nach der Förderphase deinen Lebensunterhalt?
- Liquiditätsplanung. Reicht das Geld auch in den Monaten, in denen weniger hereinkommt?
Welche Unterlagen du brauchst
- Businessplan mit Beschreibung des Vorhabens
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, in der Regel über drei Jahre
- Liquiditätsplan
- Lebenslauf sowie Qualifikationsnachweise
- Je nach Branche: Gewerbeanmeldung, Erlaubnisse, Zulassungen
Wenn davon noch nichts vorliegt, ist das kein Hindernis – genau das erarbeiten wir im Coaching gemeinsam.
Ehrlichkeit gehört dazu
Eine fachkundige Stelle bescheinigt die Tragfähigkeit nach bestem Wissen. Trägt ein Vorhaben in der vorliegenden Form erkennbar nicht, sage ich das – und wir arbeiten daran, bis es trägt. Eine Gefälligkeitsbescheinigung würde dir nicht helfen: Sie würde dich in eine Selbstständigkeit führen, die wirtschaftlich nicht funktioniert.
Ablauf
- Erstgespräch. Wir schauen auf dein Vorhaben und den Stand deiner Unterlagen.
- Erarbeitung. Businessplan, Zahlenteil und fehlende Nachweise – bei AVGS-Förderung im Rahmen des Coachings.
- Prüfung. Ich gehe die Unterlagen durch und spreche offen an, was noch nicht trägt.
- Stellungnahme. Du erhältst die Bescheinigung für deinen Antrag bei der Agentur für Arbeit.
Der Unterschied: alles aus einer Hand
Häufig läuft es so: Das Coaching findet an einer Stelle statt, die Bescheinigung holst du dir anschließend bei einer anderen – Kammer, Steuerberatung oder Bank. Die kennt dein Vorhaben nicht, prüft aus dem Stand und braucht ihre Zeit. Wird etwas bemängelt, beginnt die Abstimmung zwischen zwei Parteien.
Ich bin selbst zugelassene fachkundige Stelle. Das heißt: Wir erarbeiten deinen Businessplan gemeinsam, und derselbe Mensch, der die Zahlen mit dir aufgebaut hat, prüft und bescheinigt am Ende. Keine Übergabe, kein zweiter Termin, keine Wartezeit zwischen beiden Schritten.
Du brauchst eine Bescheinigung?
Sag mir kurz, wo du stehst – ob mit fertigem Businessplan oder ganz am Anfang. Das Erstgespräch ist kostenfrei.
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