Förderung

Gründungszuschuss beantragen – so geht's

ALG I beziehen und gründen? Der Gründungszuschuss sichert deinen Start. Hier erfährst du Voraussetzungen, Höhe und Ablauf – und wie ich dir dabei helfe.

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Agentur für Arbeit für Menschen, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I heraus den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Er sichert deinen Lebensunterhalt in der wichtigen Startphase – damit du dich aufs Gründen konzentrieren kannst statt auf die nächste Miete.

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

Wichtig: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Es gibt keinen Rechtsanspruch – die Bewilligung liegt bei deiner Vermittlung. Umso wichtiger ist eine überzeugende Vorbereitung.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

Die Förderung läuft in zwei Phasen:

  1. Phase 1 (6 Monate): Du erhältst weiter deinen bisherigen ALG-I-Betrag plus 300 € pauschal pro Monat für die soziale Absicherung.
  2. Phase 2 (weitere 9 Monate): Auf Antrag und bei nachgewiesener Geschäftstätigkeit können weitere 300 € pro Monat gezahlt werden.

Wie viel du insgesamt bekommst, hängt von deinem individuellen ALG-I-Satz ab – in Summe sind über die gesamte Laufzeit bis zu rund 24.000 € möglich.

So läuft die Beantragung ab

  1. Sprich vor der Gewerbeanmeldung mit deiner Vermittlung über deinen Gründungswunsch.
  2. Erstelle einen Businessplan mit Finanz- und Rentabilitätsplanung.
  3. Hol dir die Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle.
  4. Reiche den Antrag ein – zusammen mit Businessplan und Bescheinigung.

Meine Rolle als fachkundige Stelle

Als beim BAFA gelistete Beraterin und zugelassene fachkundige Stelle darf ich die Tragfähigkeitsbescheinigung für deinen Gründungszuschuss ausstellen. Das heißt: Wir erarbeiten deinen Businessplan gemeinsam, bringen deine Zahlen in Form – und ich stelle dir die Stellungnahme aus, die du für den Antrag brauchst. Alles aus einer Hand.

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Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf den Gründungszuschuss?
Einen Rechtsanspruch gibt es nicht – der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Wenn du ALG I mit mindestens 150 Tagen Restanspruch beziehst und ein tragfähiges Vorhaben hast, stehen deine Chancen aber gut. Im kostenlosen Erstgespräch prüfe ich deine Situation ehrlich.
Was ist eine Tragfähigkeitsbescheinigung?
Eine fachkundige Stelle (z. B. eine Gründungsberaterin, IHK oder Steuerberatung) bestätigt darin, dass dein Gründungsvorhaben wirtschaftlich tragfähig ist. Ich bin eine solche fachkundige Stelle und stelle sie dir aus.
Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld – was ist der Unterschied?
Der Gründungszuschuss ist für ALG-I-Beziehende. Wer Bürgergeld (ALG II) bezieht, kann stattdessen das Einstiegsgeld über das Jobcenter beantragen. Beides klären wir im Gespräch.
Kostet mich deine Unterstützung etwas?
Das Gründungscoaching selbst kann über den AVGS zu 100 % gefördert werden. Sprich mich einfach an – wir finden den passenden Weg.