Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Agentur für Arbeit für Menschen, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I heraus den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Er sichert deinen Lebensunterhalt in der wichtigen Startphase – damit du dich aufs Gründen konzentrieren kannst statt auf die nächste Miete.
Voraussetzungen für den Gründungszuschuss
- Du beziehst Arbeitslosengeld I (nicht Bürgergeld – dafür gibt es das Einstiegsgeld).
- Bei Aufnahme der Selbstständigkeit hast du noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I.
- Du machst dich hauptberuflich selbstständig und beendest damit deine Arbeitslosigkeit.
- Du legst eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle vor, die bestätigt, dass dein Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist.
Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
Die Förderung läuft in zwei Phasen:
- Phase 1 (6 Monate): Du erhältst weiter deinen bisherigen ALG-I-Betrag plus 300 € pauschal pro Monat für die soziale Absicherung.
- Phase 2 (weitere 9 Monate): Auf Antrag und bei nachgewiesener Geschäftstätigkeit können weitere 300 € pro Monat gezahlt werden.
Wie viel du insgesamt bekommst, hängt von deinem individuellen ALG-I-Satz ab – in Summe sind über die gesamte Laufzeit bis zu rund 24.000 € möglich.
So läuft die Beantragung ab
- Sprich vor der Gewerbeanmeldung mit deiner Vermittlung über deinen Gründungswunsch.
- Erstelle einen Businessplan mit Finanz- und Rentabilitätsplanung.
- Hol dir die Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle.
- Reiche den Antrag ein – zusammen mit Businessplan und Bescheinigung.
Meine Rolle als fachkundige Stelle
Als beim BAFA gelistete Beraterin und zugelassene fachkundige Stelle darf ich die Tragfähigkeitsbescheinigung für deinen Gründungszuschuss ausstellen. Das heißt: Wir erarbeiten deinen Businessplan gemeinsam, bringen deine Zahlen in Form – und ich stelle dir die Stellungnahme aus, die du für den Antrag brauchst. Alles aus einer Hand.
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