Förderung

Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld – was passt zu dir?

ALG I oder Bürgergeld? Davon hängt ab, welche Förderung für deine Gründung greift. Der klare Überblick.

Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, kann sich fördern lassen – aber welche Förderung ist die richtige? Das hängt vor allem davon ab, welche Leistung du beziehst. Hier der klare Überblick.

Gründungszuschuss – für ALG-I-Beziehende

Beziehst du Arbeitslosengeld I, ist der Gründungszuschuss dein Weg. Voraussetzung: bei Aufnahme der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Restanspruch und eine Tragfähigkeitsbescheinigung. Die Förderung läuft in zwei Phasen und kann in Summe bis zu rund 24.000 € betragen.

Einstiegsgeld – für Bürgergeld-Beziehende

Beziehst du Bürgergeld (ALG II), läuft die Förderung über das Jobcenter – meist als Einstiegsgeld. Höhe und Dauer entscheidet das Jobcenter im Einzelfall nach Ermessen.

Und der AVGS?

Der AVGS ist keine Alternative, sondern eine Ergänzung: Er finanziert dein Coaching auf dem Weg zur Gründung – unabhängig davon, ob du danach Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beantragst. So bekommst du professionelle Begleitung, ohne selbst zu zahlen.

Was passt zu dir?

Kurz gesagt: ALG I → Gründungszuschuss. Bürgergeld → Einstiegsgeld. Coaching-Kosten → AVGS. Welche Kombination in deinem Fall greift, klären wir am besten persönlich – ehrlich und ohne Verkaufsdruck.

Unsicher, ob dein Coaching gefördert wird?

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Häufige Fragen

Kann ich beides bekommen?
Nein – Gründungszuschuss (ALG I) und Einstiegsgeld (Bürgergeld) schließen sich aus, weil sie an unterschiedliche Leistungen gekoppelt sind. Der AVGS fürs Coaching kommt aber in beiden Fällen in Frage.
Wo finde ich heraus, was für mich gilt?
Am schnellsten im kostenlosen Erstgespräch – oder mach zuerst den AVGS-Förder-Check auf der Startseite.
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