Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, kann sich fördern lassen – aber welche Förderung ist die richtige? Das hängt vor allem davon ab, welche Leistung du beziehst. Hier der klare Überblick.
Gründungszuschuss – für ALG-I-Beziehende
Beziehst du Arbeitslosengeld I, ist der Gründungszuschuss dein Weg. Voraussetzung: bei Aufnahme der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Restanspruch und eine Tragfähigkeitsbescheinigung. Die Förderung läuft in zwei Phasen und kann in Summe bis zu rund 24.000 € betragen.
Einstiegsgeld – für Bürgergeld-Beziehende
Beziehst du Bürgergeld (ALG II), läuft die Förderung über das Jobcenter – meist als Einstiegsgeld. Höhe und Dauer entscheidet das Jobcenter im Einzelfall nach Ermessen.
Und der AVGS?
Der AVGS ist keine Alternative, sondern eine Ergänzung: Er finanziert dein Coaching auf dem Weg zur Gründung – unabhängig davon, ob du danach Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beantragst. So bekommst du professionelle Begleitung, ohne selbst zu zahlen.
Was passt zu dir?
Kurz gesagt: ALG I → Gründungszuschuss. Bürgergeld → Einstiegsgeld. Coaching-Kosten → AVGS. Welche Kombination in deinem Fall greift, klären wir am besten persönlich – ehrlich und ohne Verkaufsdruck.
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